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ALLGEMEINE LIEFER- UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

Allgemeines

  1. Die Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen mit der ConQ GmbH, im Nachfolgenden auch „Geschäftspartner“ genannt.
  2. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.


Vertragsschluss

  1. Unsere Angebote sind freibleibend. Technische Änderungen sowie Änderungen in Form, Farbe und / oder Gewicht bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten.
  2. Mit der Bestellung einer Ware erklärt der Kunde verbindlich, die bestellte Ware erwerben zu wollen. Wir sind berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb 5 Tagen nach Zugang bei uns anzunehmen. Die Annahme kann entweder schriftlich oder durch Auslieferung der Ware erklärt werden.
  3. Im Falle einer Stornierung nach Erhalt der Auftragsbestätigung, erhebt die ConQ GmbH Stornierungskosten in Höhe von 30% des Auftragswertes. Diese werden innerhalb von 30 Tagen fällig.
  4. Bei Ausfuhr in die Schweiz wird mit Frankatur DDU/20 geliefert. Der Kunde trägt in diesem Fall die Zollkosten und die Einfuhrumsatzsteuer.
  5. Im Falle eines Umtausches oder einer Fehlbestellung des Kunden, erhebt die ConQ GmbH eine Bearbeitungs- und Wiedereinlagerungsgebühr in Höhe von 20% des Auftragswertes.
  6. Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von uns zu vertreten ist, besonders bei Abschluss eines kongruenten Deckungsgeschäftes mit unserem Zulieferer. Der Kunde wird über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich informiert. Die Gegenleistung wird unverzüglich zurückerstattet.


Produktion

  1. Bei individueller Bedruckung bzw. Veredelung können bei der Produktion Mehr- bzw. Mindermengen in Höhe von +/- 10% auftreten. ConQ GmbH berechnet in diesem Fall die tatsächlich gelieferte Menge.
  2. Bei Nachauflagen können produktionsbedingte Abweichungen in Form und Farbe möglich sein.
  3. PMS-Angaben können bedingt durch das angewendete Druckverfahren und durch das verwendete Material vom richtigen Farbton minimal abweichen. Dies kann nicht beanstandet werden.


Eigentumsvorbehalt

  1. Wir behalten uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vor.
  2. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware pfleglich zu behandeln. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, hat der Kunde diese auf eigene Kosten regelmäßig durchzuführen.
  3. Der Kunde ist verpflichtet, uns einen Zugriff Dritter auf die Ware, etwa im Falle einer Pfändung, sowie bei Beschädigungen oder die Vernichtung der Ware unverzüglich mitzuteilen. Einen Besitzwechsel der Ware sowie des eigenen Wohnsitzwechsels hat uns der Kunde unverzüglich anzuzeigen.
  4. Wir sind berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, bei Zahlungsverzug oder bei Pflichtverletzung aus Ziff. 3. oder 4. dieser Bestimmung vom Vertrag zurückzutreten und die Ware heraus zu verlangen.
  5. Der Kunde ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern. Er tritt bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages an uns ab, in die ihm durch die Weiterveräußerung gegen einen Dritten erwachsen. Wir nehmen die Abtretung an. Nach der Abtretung ist der Kunde zur Forderungseinziehung ermächtigt. Wir behalten uns vor, die Forderung selbst einzuziehen, sobald der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt und in Zahlungsverzug gerät.


Termine

  1. Liefertermine und Lieferfristen sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich in unserer Auftragsbestätigung als solche vereinbart werden.
  2. Höhere Gewalt, Streik, unverschuldetes Unvermögen auf Seiten von ConQ GmbH oder eines ihrer Lieferanten sowie außergewöhnliche Wetter- bzw. Witterungsverhältnisse verlängern die Lieferfrist um die Dauer der Behinderung.
  3. Kommt ConQ GmbH mit seinen Verpflichtungen in Verzug, so ist der Ersatz des mittelbaren Schadens ausgeschlossen, soweit der Verzug nicht auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Vertragsverletzung beruht.
  4. Schadenersatz wegen Nichterfüllung kann der Kunde nur verlangen, wenn ConQ GmbH und/oder ihre Erfüllungsgehilfen diesen Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben. Die erweiterte Haftung gem. § 287 BGB wird ausgeschlossen. Evtl. bestehende Ersatzansprüche gegen Erfüllungsgehilfen und/oder Zulieferer tritt ConQ GmbH an den Kunden zum Zwecke der Geltendmachung ab. Der Kunde nimmt diese Abtretung an.


Vergütung

  1. Der angebotene Kaufpreis ist bindend und versteht sich zuzüglich Verpackung, Versandkosten und der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer. Skontoabzüge sind vorher zu vereinbaren. Fracht-, Beschaffungs- und Herstellungskosten sind nicht skontierfähig.
  2. Sofern nichts anderes vereinbart wird, ist der Kaufpreis innerhalb von 14 Tagen nach Lieferung zu bezahlen. Verzugszinsen werden in Höhe von 9,5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz p.a. berechnet. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
  3. Neukunden müssen 100% des Bestellwertes nach Erhalt der Auftragsbestätigung per Vorauskasse gemäß den Bedingungen der Hermes Warenkreditversicherung bezahlen. Dies gilt sowohl für die ersten zwei Bestellungen, als auch für Kunden, deren letzte Bestellung mehr als zwei Jahre zurückliegt.
  4. Der Kunde hat ein Recht zur Aufrechnung nur, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden oder durch uns anerkannt wurden. Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.


Gefahrenübergang

  1. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit Übergabe auf den Käufer über. Der Übergabe kommt es gleich, wenn der Käufer im Verzug der Annahme ist.
  2. Gegenüber Kunden, die bei dem konkreten Geschäft nicht als private Verbraucher handeln, geht bei einem Versendungskauf die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Käufer über, sobald wir die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert haben.


Gewährleistung

  1. Wir leisten für Mängel der Ware nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Ort für die Leistung der Gewähr ist ausschließlich die Bundesrepublik Deutschland, Österreich oder die Schweiz.
  2. Schlägt die Nacherfüllung zum wiederholten Male fehl, kann der Kunde grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) verlangen. Bei einer geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu.
  3. Offensichtliche Mängel müssen uns innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Empfang der Ware schriftlich angezeigt werden; andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Den Kunden tritt die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.
  4. Die Mängelhaftung gemäß Ziffer 8.1. bezieht sich auf normalen Verschleiß. Sie entfällt, wenn der Kunde oder Dritte ohne unsere schriftliche Einwilligung Eingriffe an der von uns gelieferten Ware vornehmen. Die Gewährleistung entfällt ferner bei Fehlern, Störungen oder Schäden, die auf unsachgemäße Handhabung oder sonstige, außerhalb des Verantwortungsbereiches von ConQ GmbH liegende Vorgänge zurückzuführen sind oder wenn der ConQ GmbH verweigert wird, die Ursache des gerügten Fehlers zu untersuchen.
  5. Wählt der Kunde wegen eines Rechts- oder Sachmangels nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu. Wählt der Kunde nach gescheiterter Nacherfüllung Schadensersatz, verbleibt die Ware beim Kunden, wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadensersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache. Dies gilt nicht, sofern wir die Vertragsverletzung arglistig verursacht hätten.
  6. Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Ablieferung der Ware bei Neugeräten. Für Reparaturen und Gebrauchtgeräte beträgt die Gewährleistungsfrist 6 Monate ab Auslieferung bzw. bei Bereitstellung beim Kunden. Bei Reparaturen beschränkt sich der Gewährleistungsumfang nur auf instandgesetzte Teile. Generell sind Verschleißteile und Verbrauchsmaterialien von der Gewährleistung ausgenommen.
  7. Als Beschaffenheit der Ware gilt generell nur die Produktbeschreibung des Herstellers als vereinbart. Öffentliche Äußerungen oder Anpreisungen des Herstellers stellen keine vertragsgemäße Beschaffenheit der Ware dar.
  8. Erhält der Kunde eine mangelhafte Montageanleitung, sind wir lediglich zur Lieferung einer mangelfreien Montageanleitung verpflichtet und dies auch nur dann, wenn der Mangel der Montageanleitung der ordnungsgemäßen Montage entgegensteht.
  9. Garantien im Rechtssinne, auf Produkte sowie deren Veredelung (Bedruckung, Gravur, etc.), erhält der Kunde durch uns nicht. Herstellergarantien bleiben hiervon unberührt.


Widerrufsrecht

  1. Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben.


Sonstiges

  1. Alle technischen Vereinbarungen müssen vom Käufer bestätigt und an den Geschäftspartner gesandt werden. Andernfalls gelten die von uns im Angebot gemachten Angaben. Jede Änderung seitens des Käufers nach abgeschlossener Technischer Klarstellung kann sich auf den Liefertermin und den Preis auswirken und bedarf einer schriftlichen Bestätigung seitens des Geschäftspartners.
  2. Eine Grundschulung im Betrieb des Geschäftspartners wird dringend empfohlen. Sollte der Käufer an einer Schulung nicht teilnehmen, muss die Schulung während der Inbetriebnahme erfolgen. Verzögerungen und zusätzliche Kosten gehen zu Lasten des Käufers. Maschinenausfälle, Stillstandszeiten und defekte Teile, die auf das Verschulden ungelernten Bedienpersonals zurückzuführen sind, gehen zu Lasten des Käufers.
  3. Die Durchführung einer Abnahmeprüfung im Werk bzw. beim Geschäftspartner wird dringend empfohlen. Sie dient der Prüfung der Ausführungs- und Funktionsqualität des Gerätes / des Systems. Nimmt der Kunde nicht daran teil, so ist er mit dem Abnahmeprotokoll des Geschäftspartners einverstanden.
  4. Die Installation wird zu den von dem Geschäftspartner angebotenen oder vereinbarten Stundensätzen durchgeführt und berechnet. Die Dauer der Installation steht in Abhängigkeit zum Vorhandensein von qualifiziertem u. geschultem Bedienpersonal, dem Vorhandensein aller benötigten Anschlüsse und Stellflächen. Sollten eine oder mehrere der Bedingungen nicht erfüllt sein, so verlängert sich die Dauer der Installation und deren Berechnung entsprechend.
  5. Bei Sonderanfertigungen im Auftrag des Kunden haftet dieser für die Richtigkeit der zu verwendenden Daten wie Logos einer Gesellschaft oder eines Herstellers. Sie bestätigen mit der Beauftragung ausdrücklich, dass Sie berechtigt sind, die Artikel in dieser Form produzieren zu lassen und halten uns schadenfrei von jeglichen Ansprüchen Dritter, die z. B. aufgrund der Verletzung von Urheberrechten, Missachtung gesetzlicher Vorschriften etc. erhoben werden könnten.
  6. Veredelte (Bedruckte, Gravierte, etc.) Ware, die von der ConQ GmbH bezogen und produziert wird, kann zu Werbezwecken verwendet werden, solange nicht ausdrücklich vom Kunden schriftlich kommuniziert wird, dass dies nicht gewünscht ist.


Haftungsbeschränkungen

  1. Bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten haften wir nicht.
  2. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des Kunden aus Produkthaftung. Weiter gelten die Haftungsbeschränkungen nicht bei uns zurechenbaren Körper- oder Gesundheitsschäden.
  3. Schadenersatzansprüche des Kunden wegen eines Mangels verjähren nach einem Jahr ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn uns Arglist vorzuwerfen ist.


Schlussbestimmungen

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.
  2. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögens, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag unser Geschäftssitz. Selbes gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.
  3. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt.